Recht

Lustiges und weniger Lustiges aus der deutschen Justiz


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Richter fälscht Urteil und Protokoll – und erhält Freispruch, “Ansonsten wären alle Richter schon vom Dienst entfernt”, 25.06.2014


Der 42-jährige Jurist eines Gerichts im Kreis Neuwied saß auf der Anklagebank in Koblenz, weil er den Tenor seiner Entscheidung änderte. Dafür wurden acht Monate Bewährungsstrafe gefordert.
Ein Richter (42) eines Amtsgerichts im Kreis Neuwied fälschte sein eigenes Urteil – und hätte im schlimmsten Fall sein Amt verlieren können. Jetzt stand er wegen Urkundenfälschung vor dem Landgericht Koblenz und erklärte reuig: “Das war großer Bockmist!” “Ausgesprochen verfahrenswidrig!” “Ich stand wohl irgendwie neben mir.”

…Hätte das Gericht den Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, hätte er sein Amt verloren. Aber es war keine Rechtsbeugung. Richter Metzger: “Nicht alles, was man als Richter falsch macht, ist Rechtsbeugung. Sonst wären wir alle längst vom Dienst entfernt.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. …



EGMR: Rechtsanwalt muss es aushalten, auf einem Bewertungsportal als inkompetent bezeichnet zu werden

Vergangene Woche hat der EGMR seine Entscheidung vom 24. November 2015 im Fall Włodzimierz Kucharczyk gegen Polen (Appl. no 72966/13) bekanntgegeben. Darin hat er die Beschwerde eines polnischen Anwalts, der sich durch ein Posting auf einem Bewertungsportal in seiner Ehre verletzt fühlte, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung zieht recht weite Grenzen für die Kritik an anwaltlichen Fähigkeiten und kommt überdies zum Ergebnis, dass Art 8 EMRK nicht dazu zwingt, anonyme (oder pseudonyme) Postings generell zu untersagen.

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