Donnerstag, 21. Januar 2016

Angebot IBH Information - Beratung - Hilfe

Hier einige aussergewöhnliche Beispiele der an uns in 2015 herangetragenen Anfragen, bei denen wir aufgrund unserer Verbindungen erfolgreich helfen konnten:


Beschaffung von pharmazeutischen Grundstoffen für die iranische Medizinbranche nach Aufhebung des Wirtschaftsembargos.

Beschaffung von Kunststofffenstern aus polnischer Produktion

Vermittlung von polnischen Arbeitskräften für Industriereinigungsarbeiten 

Vermittlung von Kontakten nach Rumänien zum Aufbau des Brandschutzes in Rumänien

Beratung einer Brandschutzorganisation zur Beantragung von EU-Fördermitteln

Vermittlung von Cad Zeichnungsaufträgen an indische Partnerfirmen

Vermittlung von Beteiligungskapital für eine Immobilien - Firmengründung 

Beratung einer Gesundheitsorganisation zur Beantragung von EU-Fördermitteln

Sie haben ebenfalls Probleme ?

Kontakten Sie uns unter bs-partners-ltd@web.de

Samstag, 16. Januar 2016

Winguard Software

 Vorstellung Winguard Software
Im Sicherheitsbereich müssen eine ganze Reihe effektiver Schutzmaßnahmen und -verfahren eingesetzt werden. Im Notfall ist eine schnelle Evakuierung des entsprechenden Gebäudes oder Geländes sowie die Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen entscheidend, um Menschenleben und materielle Güter zu retten. Eine zentralisierte Sicherheitsmanagementplattform, die mit den Brandmeldeanlagen und anderen Gebäude-, Sicherheits- und Kommunikationsmanagementsystemen verknüpft ist, bietet eine umfassende Lösung:
WinGuard als unabhängiges, herstellerneutrales Sicherheits- und Gebäudemanagementsystem verwandelt die komplexe Aufgabe der Gewährleistung der Unternehmenssicherheit in einen leicht zu bewältigenden, effizienten und kontrollierbaren Vorgang.

In Krankenhäusern oder Klinikzentren wird sich auf den Patienten konzentriert, so dass Sicherheits- und Gebäudemanagement reibungslos im Hintergrund ablaufen sollte. Steuerung und Wartung von Sicherheits- und Gebäudemanagementsystemen darf nicht zur Störung der täglichen Abläufe führen.

Daher sind nicht nur optimierte Arbeitsabläufe, sondern auch die technische Stabilität von größter Bedeutung. Verteilte Bedienplätze ermöglichen ein flexibles Aufgaben- und Informationsmanagement, beispielsweise vom Gebäudemanagement über die einzelnen Stationen bis zur Anmeldung sowie Unfall- und Notfallstation.
Mit der einheitlichen WinGuard-Benutzeroberfläche sind die Bearbeitung von Alarmmeldungen und die Steuerung gebäudetechnischer Systeme sehr bedienerfreundlich, so dass sich die Angestellten auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Natürlich können technische Meldungen auch mobil empfangen werden, so dass das verantwortliche Personal stets informiert gehalten wird und so unverzüglich reagieren kann.
Über Redundanzkonzepte beugt WinGuard Systemausfällen und Informationsverlust vor.

Insbesondere die zentralisierte Dokumentation aller Meldungen in Verbindung mit umfangreichen Berichtfunktionen ist ein entscheidender Vorteil der Nutzung eines einheitlichen Sicherheits- und Gebäudemanagementsystems.



Mittwoch, 6. Januar 2016

Gesundheitsinformationen

Gesundheit

Im Bereich Gesundheit richten wir Informationsplattformen für die verschiedensten Gesundheitsthemen ein.

Unser Hauptthema ist der Krebs bzw. die notwendige Krebsvorsorge.

Denn 25 % aller Todesfälle in Deutschland sind auf Krebs zurückzuführen.

Wichtige Ursachen für Krebserkrankungen liegen im Übergewicht.

Wichtige Ursachen für Krebserkrankungen, insbesondere für Lungenkrebs, liegen im Rauchen.
Ob die moderne E-Zigarette die Lösung ist erfahren Sie hier.

Ein aktuelles Thema: Organtransplantationen
http://transplantation-online.blogspot.de

Am Ende des Lebens kommen die Pflegebedürftigkeit, Demenz und Alzheimer.

Wir informieren über die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Übergewicht und Rauchen und der Krebsgefahr, bieten aber auch konkrete Hilfsmittel wie Nikotin-Entwöhnungsprodukte an.

Weiterlesen

Donnerstag, 8. Oktober 2015

Brandschutzmesse

Ankündigung:
Unsere erste eigene Brandschutzmesse veranstalten wir voraussichtlich im Januar 2016 in Dortmund

Anfragen bzw. Anmeldungen  können schon jetzt erfolgen..
veranstaltungs.anmeldung@web.de

Den Bereich Brandschutz finden Sie hier:

www.Brandschutz--in-Deutschland.blogspot.de
www.brandschutzbeauftragter-online.blogspot.de

Freitag, 7. August 2015

Denkmal für die Schlechtanwältin

Denkmal für die Schlechtanwältin

Die Masse der Juristen kämpft sich so durch, schlottert vor den Staatsexamina und besteht am Ende ohne Glanz. Immerhin um die 30% fallen pro Examen durch, so dass ein „ausreichend“ mit 4,66 Punkten in der Ersten Juristischen Staatsprüfung und ein „befriedigend“ mit 6,96 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung etwas mehr als das bloße Überleben dokumentieren.

Da die Promotionsordnungen der Universitäten zur Erlangung des Doktorgrades in der Rechtswissenschaft grundsätzlich ein "vollbefriedigend" in der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung voraussetzen, kann man auch als akademischer Blindgänger seine glanzlose studentische Vergangenheit mit dem Zusatz „Dr.“ kaschieren, wenn ein Hochschullehrer des Fachbereichs einen entsprechenden Dispens des Fachbereichsrats erwirkt. Dies setzt voraus, dass der Möchtegerndoktorand ein besonderes Interesse am rechtswissenschaftlichen Studium sowie eine besondere Befähigung zu rechtswissenschaftlicher Arbeit belegen kann.

Bisweilen kommt dieses Schlupfloch natürlich auch Dünnbrettbohrern zu Gute, die weder ein besonderes Interesse am rechtswissenschaftlichen Studium noch eine besondere Befähigung zu rechtswissenschaftlicher Arbeit besitzen, sich aber trotzdem die Fürsprache eines Hochschullehrers sichern können. In der Regel erkennen derartige Durchschnittsjuristen wenigstens die einmalige Möglichkeit, sich mit einem erhöhten Aufwand an Zeit und Fleiß in die Riege von Prädsikatsjuristen einreihen zu dürfen.

Es gibt allerdings auch unter diesen Kandidaten dramatische Kombinationen aus allenfalls durchschnittlicher juristischer Befähigung und überdurchschnittlicher Dummheit. Zu diesen gehört jedenfalls die Verfasserin der insgesamt 294 Seiten umfassende Dissertation mit dem Thema „Regulierung im Mobilfunk“, der es durch die gehäufte ungekennzeichnete und nahezu wörtliche Übernahme von Textpassagen aus Drittwerken nicht nur gelang, sich unter der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit den Doktorgrad entziehen zu lassen, sondern mit der gegen den Entzug gerichteten Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg darüber hinaus schaffte, ihren durchschnittlichen juristischen Fähigkeiten und unterentwickelten Begabungen als Rechtsanwältin in eigener Sache ein öffentliches Denkmal in Form eines URTEILS zu setzen.    

Dienstag, 28. Juli 2015

Urteil: Eintragung in Branchenverzeichnis: Anspruch des Gewerbetreibenden auf Schadensersatz aufgrund Vertragsschluss durch Cold Call

Amtsgericht BonnUrteil vom 23.06.2015 
109 C 348/14 -

Eintragung in Branchenverzeichnis: Anspruch des Gewerbetreibenden auf Schadensersatz aufgrund Vertragsschluss durch Cold Call

Unerwünschter Werbeanruf stellt rechtswidrigen Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar

Geht ein Gewerbetreibender aufgrund eines Cold Calls ein Vertrag über die Eintragung der Firmendaten in einem Branchenverzeichnis ein, steht dem Gewerbetreibenden ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Eintragungskosten zu. Denn der unerwünschte Werbeanruf stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin eines Branchenverzeichnisses klagte gegen die Inhaberin einer Glas- und Gebäudereinigung auf Zahlung von 589,05 EUR. Hintergrund dessen war ein angeblich im September 2014 beauftragter Eintrag in das Branchenverzeichnis. Die Firmeninhaberin erhieltinnerhalb weniger Minuten zwei Anrufe von einem Mitarbeiter der Branchenbuchbetreiberin. Im zweiten Telefonat, das mit Einverständnis der Firmeninhaberin aufgezeichnet wurde, ließ sich der Mitarbeiter die Auftragserteilung bestätigen. Die Firmeninhaberin weigerte sich nachfolgend zu zahlen.

Kein Anspruch auf Vergütung für Branchenbucheintrag

Das Amtsgericht Bonn entschied gegen die Branchenbuchanbieterin. Ihr habe kein Anspruch auf die Vergütungfür den Branchenbucheintrag zugestanden. Denn dieser Anspruch sei jedenfalls erloschen, da der Firmeninhaberin ein entgegenstehender Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe gemäß § 823 Abs. 1 BGB zugestanden habe. Aufgrund des Cold Calls sei in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb der Firmeninhaberin rechtswidrig eingegriffen worden. Diese Rechtsgutverletzung habe sich in dem Vertragsschluss fortgesetzt.

Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Da unverlangt erfolgte Werbeanrufe regelmäßig den Betriebsablauf stören, so das Amtsgericht weiter, habe ein unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb vorgelegen. Denn die Entgegennahme und das Auseinandersetzenmit dem unerbetenen Anruf seien mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden. Zwar halte sich der Aufwand in engen Grenzen. Es sei aber zu beachten, dass im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierung sowie Call-Center-Betriebe arbeitssparende Akquisemöglichkeit ohne Einschränkung des Cold Callings mit einem immer weiteren Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen sei.

Rechtswidrigkeit des Eingriffs

Der Eingriff in den Gewerbebetrieb sei nach Auffassung des Amtsgerichts auch rechtswidrig gewesen. Aus der Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG lasse sich entnehmen, dass jede Werbung gegenüber einem Nichtverbraucher ohne dessen ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung darstellt. Im vorliegenden Fall habe weder eine ausdrückliche noch mutmaßliche Einwilligung vorgelegen.

Kein Vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung in Werbeanruf

Nach Ansicht des Amtsgerichts bestehe gerade bei Werbeanrufen in denen es über die Eintragung in ein Verzeichnis oder eine Suchmaschine geht kein erweitertes Interesse. Denn insbesondere bei konkurrierenden Verzeichnissen mit geringem Marktwert sei ein Werbeanruf in aller Regel unerwünscht. Für eine mutmaßliche Einwilligung habe zudem nicht gesprochen, dass die Firma im Internet in anderen Verzeichnissen zu finden war. Andernfalls wäre die Firmeninhaberin mit erheblichen Belästigungen ausgesetzt. Auch der Umstand, dass es schließlich zu einem Vertragsschluss kam, sei unerheblich gewesen.

Vertragsschluss beruhte auch rechtswidrigen Eingriff

Aus Sicht des Amtsgerichts habe der Vertragsschluss auf den rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb beruht. Denn die Rechtsgutverletzung habe sich im zweiten Anruf fortgesetzt. Beide Telefonate lassen sich nicht voneinander trennen. Vielmehr habe es sich um einen einheitlichen und zusammengehörigen Vorganggehandelt.

Dienstag, 13. Mai 2014

Urteil gegen Google

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Schlimmer kann es für Google kaum kommen: Der EuGH verpflichtet den US-Konzern, Einträge im Suchindex auf Antrag zu löschen. Dabei zerpflücken die Richter auch ein Lieblingsargument von Google.


Interview dazu auf

                                  Presseschau zu diesem Urteil:

Aus der Süddeutschen: 

Bürger können kritische Google-Links löschen lassen


Weiter heisst es:
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.
Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.
Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Aus der Welt

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.

Google muss vergessen können ! lautet die Schlagzeile der RP-Online

Gegen Google, für Bürgerrechte ! lautet es bei der Fr-Online

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.


Jetzt kann die deutsche Anwaltschaft sich freuen, es ist vorhersehbar, dass Hunderte von negativen Einträgen betroffene Bürger gegen Google vorgehen werden.


Reinhard Göddemeyer

Samstag, 23. Februar 2013

Photovoltaik-Buch kostenlos herunterladen

Photovoltaik-Buch kostenlos herunterladen Staatlich garantierte Einspeisevergütungen, Ersparnisse durch Eigenverbrauch des Solarstroms, Unabhängigkeit von den Energieversorgern und der ganz persönliche Beitrag zum Schutz der Umwelt. Dies sind nur einige der überzeugenden Argumente für die Photovoltaik. Wer sich für eine Photovoltaikanlage entscheidet, sollte sich vorab unabhängige Informationen einholen. Wertvolle Informationen kostenlos Guter Rat ist teuer? Oft stimmt dies. Doch entgegen dieses Trends erhalten Verbraucher auf Solaranlagen-Portal.de einen Ratgeber rund um die Photovoltaik, der kostenlos heruntergeladen werden kann. Das digitale Photovoltaik-Buch erklärt auf 128 Seiten alles was man über die Photovoltaik wissen muss. Seit der Erstausgabe im Jahr 2010 wurde das ebook bereits über 55.000 mal heruntergeladen. Hier lässt sich „Ihr Photovoltaik-Ratgeber“ gratis als PDF herunterladen: http://www.solaranlagen-portal.de/photovoltaik-ratgeber.html Zum Inhalt Das Photovoltaik-Buch beschreibt ausführlich die Technik von Solarstromanlagen. Darüber hinaus werden Tipps und Tricks zur Installation, der Finanzierung und Renditeberechnungen gegeben. Aufgrund der digitalen Veröffentlichung – im Gegensatz zur Printverbreitung – können die rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderungen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das Buch ist aber sicherlich nicht nur für solar interessierte Verbraucher geeignet, sondern bestimmt auch für Schüler, Lehrer, Studenten und Handwerker. www.solaranlagen-portal.de/photovoltaik-ratgeber.html

Sonntag, 9. Dezember 2012

BSpartners Video



Angebot: Videoerstellung

Wir erstellen Ihnen Ihren eigenen Videoclip aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Fotos / Videosequenzen inkl. Vertonung Ihrer Texte in einer Maximallänge von 5 Minuten zum Preis von 250 Euro.

Sie können die Videoclip auf der eigenen Homepage einbauen, aber auch in gängige Videoportale wie Youtube oder sevenload, ausserdem natürlich bei Facebook und anderen sozialen Netzen.

Wir sind davon überzeugt, daß Ihnen die von uns erstellten Videos gefallen werden; wir bieten Ihnen daher an, die Arbeiten vorab auszuführen und Ihnen nur im Falle der Annahme des Kaufangebotes zu berechnen.

Anfragen an info@bspartner.eu

Mustervideos








Montag, 3. Dezember 2012

Weihnachtsgeschenke für Frauen

Schöne Frauen und schöne Nägel .......

Hier finden Sie unseren Partner für schöne Nägel

Weihnachtsgeschenke für Männer

Ihr Parner ist technikbegeistert, aber übergewichtig und zu faul, regelmässig ins Fitneßstudio zu gehen ? 

Dann wäre die Gazelle vielleicht das richtige Geschenk für ihn !

Die Multifunktionale Energiestation Gazelle  produziert Strom wenn der Benutzer den Kurbelantrieb bedient. (System Fahrrad)

Einfach das gewünschte elektrisches Gerät (max. 100 Watt) an die interne Steckdose

der Gazelle anschließen und los geht's!


12V DC und 220V AC

Umschaltbar auf die gewünschte Entnahme


3V- 4.5V, 6V, 9V und 12V 
Die POWERplus Cougar- Powerbank

Zur Entnahme von 12V DC/220V AC geeignet.


Diese multifunktionale Energiestation ermöglich es

Ihnen die meisten elektronischen Geräte mit Energie zu versorgen.

Dank integrierter 12V/7A Batterie und Wechselrichter können Sie
Geräte bis max. 100W betreiben.
Preis: 250,00 EURO  


Kontakt:
bspartners Ltd.
Reinhard Göddemeyer
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Deutschland
NRW

Telefon: Mobil: 0157 - 8329 1492 
Telefon | +49 (0)221 355331075
eMail | info@bspartners.eu
www.bspartners.eu 

Die Experten von bspartners decken Verbraucherbetrug auf.

Die Experten von bspartners decken Verbraucherbetrug auf.

Im vorliegenden Fall handelte es sich Angebote für sogenannte Infrarotheizungen, die, wenn man den vollmundigen Anpreisungen des Anbieters Glauben schenken sollte, in der Lage waren gesundheitliche Störungen wie Ischiasbeschwerden  und Bandscheibenschäden zu kurieren. Auch wurde in einigen Fällem mit unzutreffenden TÜV-Bescheinigungen geworben.

Noch gravierender waren aber die verbrauchsbezogenen Aussagen, so sollten diese Heizungen bis 60 % Energieeinsparung im Heizbetrieb bringen.  Untermauert wurden diese Anpreisungen durch eine Benennung einer veralteten Studie der Universität Kaiserslautern, wobei von den Anbietern aber verschwiegen wurde, daß es neuere Studien und Untersuchungen der Universität Luzern und des Umweltamtes Düsseldorf gibt, die zu völlig anderen, nämlich schlechteren Ergebnissen kommen. Insbesondere die vom Umweltamt Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung in Auftrag gegebene Kölner Studie ist dabei von Bedeutung. In der Studie wurde mit modernsten Simulationsprogrammen eine volle Heizperiode simuliert, es wurde ein Mustergebäude beheizt, die Ausgangsvoraussetzungen waren somit für alle getesteten Heizsysteme gleich.

Danach ist eine moderne Wärmepumpenheizung viel günstiger als die angepriesenen Infrarotheizungen.

Da teilweise die Tatbestände der strafbaren Werbung verwirklich wurden hat bspartners die Gerichte / Ordnungsbehörden eingeschaltet.

Reinhard Göddemeyer

www.bspartners.eu

Samstag, 1. Dezember 2012

Warnung

Warnung

Von dritter Seite erhielten wir den Hinweis, dass ein Trittbrettfahrer unter unserem geschützten Firmenamen auftritt und versucht damit Geschäfte zu machen.

Die unseriösen Kontakte wurden mit den folgenden Mailabsendern abgeschickt:

woffi@web.de

Als Absender taucht der Name Schischke dabei auf. 

Selbstverständlich haben wir sofort Strafantrag gestellt.

Sollten Sie eventuell auch von derartigen unseriösen Geschäftspraktiken betroffen sein, sollten Sie eventuell von der Trittbrettfahrer LtD Angebote erhalten haben  und deshalb genauere Informationen von uns wünschen so bitten wir um Kontaktaufnahme unter info@bspartners.eu.

Ihr Reinhard Göddemeyer

Freitag, 30. November 2012